UVV-Prüfungen

UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift.

Gewerbetreibende sind dazu Verpflichtet ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge und Maschinen, durch einen Sachkundigen Prüfer auf einen einwandfreien Zustand zu testen.

Wir bieten UVV-Prüfungen in verschiedenen Bereichen an.


Seilwindenprüfung

Seilwindenprüfung

*nach DGUV Vorschrift 54

Hub- und Zuggeräte

Hub- und Zuggeräte

*nach DGUV Vorschrift 54

Anschlag- & Lastaufnahmemittel

Anschlag- & Lastaufnahmemittel

*nach DGUV Regel 100-500

Flurförderzeuge (Stapler; ... )

Flurförderzeuge (Stapler; ... )

*nach DGUV Vorschrift 68

Gartengeräte; Forstgeräte & Flüssigkeitsstrahler

Gartengeräte; Forstgeräte & Flüssigkeitsstrahler

*nach DGUV Regel 114-610 und DGUV Regel 100-500

Erdbaumaschinen

Erdbaumaschinen

*nach DGUV Regel 100-500

kraftbetätigte Tore

kraftbetätigte Tore

*nach DGUV Information 208-022